
Vorsätzliches Hilfeleisten gegenüber einem anderen zu dessen vorsätzlicher rechtswidriger Tat. Neben der Anstiftung eine Form der Teilnahme an einer Straftat. Die Beihilfe ist in § 27 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Gehilfe ist als Teilnehmer im Verhältnis zum Täter nur ei...
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